AGB
Unsere
Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von
Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.)
und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die
Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen
oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder
Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung)
können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der
Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach
den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des
Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch
zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14,
15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen.
Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen
wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen
Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der
folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur
Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie
innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte
beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung
rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden
(schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus
den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns
aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des
Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und
Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
90% des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts
30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des
Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00
Serviceentgelt pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich
abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen
Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden
Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung
mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass
uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung,
der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn
der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden
pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,-
pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30
Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie,
dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich
sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der
Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel
wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu
ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber
uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise
dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne
von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann
eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu
den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier
Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen
die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist,
werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme,
Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen
unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten
Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für
uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus
diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den
eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller
in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in
dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem,
uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es
sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den
der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis €
4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich
spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/
Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme
entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei
Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch
die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich
aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch
einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen
detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen,
dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen
Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des
Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe,
Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m
S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des
vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als
Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird.
Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in
der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von
uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
Leistungsträger: Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstraße 131
D 91286 Geschwand-Obertrubach
Tel.: 09197 62820
Fax: 09197 6282182
eMail: 700323@tournet24.de
USt-Ident-Nr.: DE228187638
Geschäftsführer: Willi Müller
Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Sitz: Geschwand
HRA Bamberg 10258
UStID: DE 228 187 638
pers. haft. Gesellsch.: Schmetterling Reisen
Verwaltungs-GmbH
Sitz: Geschwand
HRB Bamberg 4749
Geschäftsführer: Cäcilie Müller und Willi Müller
Postadresse: Schmetterling Reisen GmbH & Co. Kg, Hauptstraße
131, D-91286 Geschwand
Telefon: 09197 - 6282 977023 (Festnetz)